Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
JB EventBau | Stand: 01.07.2025
Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen JB EventBau (nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter") über die zeitweise Überlassung von Veranstaltungsausstattung und Baustellenbedarf.
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Bauzäunen, Absperrgittern, Zelten, mobilen Bühnen, Stromaggregaten, Tischen und Dekorationselementen wie z. B. Ballondekorationen. Ein Auf- und Abbau erfolgt ausschließlich durch den Vermieter, sofern vertraglich vereinbart. Elektroinstallationen oder handwerkliche Tätigkeiten sind nicht Bestandteil des Vertrages.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande. Angebote sind freibleibend.
Die Mietdauer beginnt und endet zu den vereinbarten Zeitpunkten. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände in bar oder per Überweisung zu zahlen.
Der Mieter verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Mietgegenstände. Er haftet für Schäden, Verlust oder unsachgemäße Nutzung. Die Weitervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Die Rückgabe erfolgt im vereinbarten Zustand, Zeitpunkt und Ort. Bei verspäteter Rückgabe kann ein zusätzlicher Miettag berechnet werden.
Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für witterungsbedingte oder durch unsachgemäßen Gebrauch verursachte Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Bei Stornierung durch den Mieter bis 5 Tage vor Mietbeginn fällt keine Gebühr an. Danach werden 50 % des Mietpreises fällig. Bei Absage am Tag der Lieferung ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Gerichtsstand ist Dortmund, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.