Rechtlicher Rahmen
Wichtige Normen in Deutschland
Die Verkehrssicherung an Baustellen wird geregelt durch:
- RSA 21 - Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
- ZTV-SA - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten
- StVO § 43 - Straßenverkehrsordnung zu Verkehrseinrichtungen
- TL - Technische Lieferbedingungen für Sicherungsprodukte
Die RSA 21 ersetzt seit Februar 2022 die RSA 95 und gilt für alle öffentlichen Straßen in Deutschland. Sie definiert, wie Baustellen gesichert werden müssen, um Arbeiter und Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Leitbaken vs. Schrankenzäune
Zweck: Verkehr um Hindernisse auf der Fahrbahn leiten
Zeichen: VZ 605 (rot-weiße Streifen)
Standardgröße: 100 × 25 cm
Nachtbaustellen: mind. 75 × 18,75 cm
- Für Fahrbahnverengungen und Umleitungen
- Streifen zeigen zur freien Fahrbahn
- NICHT auf Gehwegen erlaubt
Zweck: Arbeitsbereiche vollständig absperren
Zeichen: VZ 600 (rot-weiß-rote Streifen)
Höhe: Oberkante bei 1,0 m über Boden
- Erforderlich für Fußgängerbereiche
- Muss bei beengten Verhältnissen nahe Kreuzungen verwendet werden
- Waagerechte Balken mit senkrechten Streifen
Reflexionsklassen (RA1, RA2, RA3)
Die RSA 21 führte strengere Anforderungen an reflektierende Materialien ein. Diese Klassen geben an, wie gut Materialien Licht zu den Fahrern zurückwerfen.
| Klasse | Reflexionsstufe | Erforderliche Verwendung |
|---|---|---|
| RA1 | Basis | Nur für Längsabsperrungen (Seiten), Absturzsicherung |
| RA2 | Erhöht | Standardanforderung seit RSA 21 für die meisten Anwendungen |
| RA3 | Hochleistung | Autobahnen, Schnellstraßen, schlechte Sichtverhältnisse |
Anforderungen an Warnleuchten
Querabsperrungen
- Warnleuchten auf JEDER Bake
- Maximaler Abstand: 1,0 m zwischen Leuchten
- Gelbes Dauerlicht oder Blinklicht
Längsabsperrungen
- Leuchten erforderlich bei Verschwenkungen
- Maximaler Abstand: 9 m (gemäß Regelplan B 1/5)
- Kann auf geraden Abschnitten entfallen
Absturzsicherung bei Baugruben
Baugruben bis 1,25 m Tiefe
- Schrankenzaunhöhe: mind. 1000 mm
- Balkenbreite: mind. 100 mm
- Rohre NICHT erlaubt
Baugruben über 1,25 m Tiefe
- Bauzaun (Mobilzaun) erlaubt
- Mindestzaunhöhe: 1200 mm
- Stabile Verankerung erforderlich
Kurzübersicht: Wann was verwenden
| Situation | Erforderliche Ausrüstung |
|---|---|
| Fahrbahnverengung | Leitbaken mit Leuchten |
| Gehwegsperrung | Schrankenzäune - Leitbaken NICHT erlaubt |
| Nahe Kreuzungen | Schrankenzäune statt Leitbaken |
| Baugrubensicherung | Schrankenzaun (flach) oder Bauzaun (tief) |
| Langzeit-Baustelle auf öffentlicher Straße | Bauzaun + Verkehrszeichen + Genehmigung |
Unser Verkehrssicherungs-Service
Wir liefern RSA-konforme Verkehrssicherungsausrüstung für Ihre Baustelle:
- Leitbaken mit RA2-Reflexion (RSA 21 konform)
- Schrankenzäune für Fußgängerbereiche
- Warnleuchten (Dauerlicht und Blinklicht)
- Verkehrszeichen und Beschilderung
- Beratung zur vorschriftsmäßigen Aufstellung