Verkehrssicherung für Baustellen

RSA 21, ZTV-SA und gesetzliche Anforderungen für Straßenbaustellen

Rechtlicher Rahmen

Wichtige Normen in Deutschland

Die Verkehrssicherung an Baustellen wird geregelt durch:

  • RSA 21 - Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
  • ZTV-SA - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten
  • StVO § 43 - Straßenverkehrsordnung zu Verkehrseinrichtungen
  • TL - Technische Lieferbedingungen für Sicherungsprodukte

Die RSA 21 ersetzt seit Februar 2022 die RSA 95 und gilt für alle öffentlichen Straßen in Deutschland. Sie definiert, wie Baustellen gesichert werden müssen, um Arbeiter und Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Leitbaken vs. Schrankenzäune

Leitbaken

Zweck: Verkehr um Hindernisse auf der Fahrbahn leiten

Zeichen: VZ 605 (rot-weiße Streifen)

Standardgröße: 100 × 25 cm

Nachtbaustellen: mind. 75 × 18,75 cm

  • Für Fahrbahnverengungen und Umleitungen
  • Streifen zeigen zur freien Fahrbahn
  • NICHT auf Gehwegen erlaubt
Müssen bei Querabsperrungen mit Warnleuchten ausgestattet sein!
Schrankenzäune

Zweck: Arbeitsbereiche vollständig absperren

Zeichen: VZ 600 (rot-weiß-rote Streifen)

Höhe: Oberkante bei 1,0 m über Boden

  • Erforderlich für Fußgängerbereiche
  • Muss bei beengten Verhältnissen nahe Kreuzungen verwendet werden
  • Waagerechte Balken mit senkrechten Streifen
Häufiger Fehler: Leitbaken verwenden, wo Schrankenzäune vorgeschrieben sind!

Reflexionsklassen (RA1, RA2, RA3)

Die RSA 21 führte strengere Anforderungen an reflektierende Materialien ein. Diese Klassen geben an, wie gut Materialien Licht zu den Fahrern zurückwerfen.

Klasse Reflexionsstufe Erforderliche Verwendung
RA1 Basis Nur für Längsabsperrungen (Seiten), Absturzsicherung
RA2 Erhöht Standardanforderung seit RSA 21 für die meisten Anwendungen
RA3 Hochleistung Autobahnen, Schnellstraßen, schlechte Sichtverhältnisse
Wichtige Änderung mit RSA 21: RA2 ist jetzt die Standardanforderung. RA1-Materialien sind nur in bestimmten Fällen wie Absturzsicherungen in Längsposition erlaubt.

Anforderungen an Warnleuchten

Querabsperrungen

  • Warnleuchten auf JEDER Bake
  • Maximaler Abstand: 1,0 m zwischen Leuchten
  • Gelbes Dauerlicht oder Blinklicht

Längsabsperrungen

  • Leuchten erforderlich bei Verschwenkungen
  • Maximaler Abstand: 9 m (gemäß Regelplan B 1/5)
  • Kann auf geraden Abschnitten entfallen

Absturzsicherung bei Baugruben

Baugruben bis 1,25 m Tiefe

  • Schrankenzaunhöhe: mind. 1000 mm
  • Balkenbreite: mind. 100 mm
  • Rohre NICHT erlaubt

Baugruben über 1,25 m Tiefe

  • Bauzaun (Mobilzaun) erlaubt
  • Mindestzaunhöhe: 1200 mm
  • Stabile Verankerung erforderlich

Kurzübersicht: Wann was verwenden

Situation Erforderliche Ausrüstung
Fahrbahnverengung Leitbaken mit Leuchten
Gehwegsperrung Schrankenzäune - Leitbaken NICHT erlaubt
Nahe Kreuzungen Schrankenzäune statt Leitbaken
Baugrubensicherung Schrankenzaun (flach) oder Bauzaun (tief)
Langzeit-Baustelle auf öffentlicher Straße Bauzaun + Verkehrszeichen + Genehmigung

Unser Verkehrssicherungs-Service

Wir liefern RSA-konforme Verkehrssicherungsausrüstung für Ihre Baustelle:

  • Leitbaken mit RA2-Reflexion (RSA 21 konform)
  • Schrankenzäune für Fußgängerbereiche
  • Warnleuchten (Dauerlicht und Blinklicht)
  • Verkehrszeichen und Beschilderung
  • Beratung zur vorschriftsmäßigen Aufstellung
Brauchen Sie Hilfe beim Genehmigungsantrag? Wir erledigen das für Sie im Rahmen unseres Full-Service-Pakets.